Teilnahmeregeln der Cycling Academy


Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer geführten Mountainbike-, Fahrrad- oder Rennradtour beziehungsweise an einem Lehrgang der Cycling Academy erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmeregeln gelesen hat und sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt:

1. Begriffsbestimmungen

(1) Die Cycling Academy ist Anbieter kommerzieller Lehrgänge im Rennrad-, Fahrrad- und Mountainbike-Bereich.

(2) Die Cycling Academy veranstaltet geführte Mountainbike-, Fahrrad- und Rennradtouren. Der individuelle Leiter dieser Touren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.

(3) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

2. Obliegenheiten und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Touren selbst, gegebenenfalls nach Arzt-Konsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während der gesamten Tour einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen der UCI-Bestimmungen entsprechen.

(2) Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass er im Besitz einer gültigen Unfallversicherung ist, welche die Folgen eines eventuellen Unfalls während der Veranstaltung deckt.

(3) Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass er eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt, die mögliche Schäden, welche er Dritten während der Veranstaltung zufügen könnte, deckt.

(4) Den Teilnahmeregeln der Cycling - Academy, sowie den Anweisungen der Guides und des Personals ist während der Touren und Lehrgänge unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung vorzunehmen. Dies gilt auch, falls der Teilnehmer den besonderen Anforderungen einer Tour, eines Lehrgangs oder einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. In diesen Fällen findet keine Erstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

(5) Alle ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben aus der Ausschreibung und den Teilnahmeregeln begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement, die Teilnahmeregeln und die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(6) Die Cycling Academy und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer Tour hingewiesen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

(7) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike / Rennrad / Fahrrad sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (Ersatzschlauch, Flickzeug, Reifenheber, Luftpumpe, Werkzeug). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmern im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.

(8) Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen. Der Konsum alkoholischer Getränke ist vor und während der Touren untersagt.

3. Verfügbarkeit dieser Hinweise

Auf die Teilnahmeregeln wird vor jedem Lehrgang und jeder geführten Mountainbike-, Fahrrad- und Rennradtouren der Cycling Academy hingewiesen. Sie können unter www.cycling-academy.de/ Rubrik „Teilnahmeregeln" nachgelesen und ausgedruckt werden. Nach schriftlicher Anfrage können sie auch postalisch zugesendet werden.

4. Absage oder Abbruch von Touren

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Tour. Die Cycling Academy oder der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.

5. Aufgaben des Guides

(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourenverlauf und die Tourendauer, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

6. Gefahrtragung

(1) Dem Teilnehmer einer Tour der Cycling Academy ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes, Fahrrades bzw. Rennrads sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.

(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

7. Verhalten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

(2) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike, Fahrrad oder Rennrad fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike/ Fahrrad/ Rennrad zu schieben oder zu tragen.

(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus befürwortet die Cycling Academy auf Mountainbiketouren die DIMB Trail Rules einzuhalten; diese können unter www.dimb.de nachgelesen werden.

(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbike-, Fahrrad- und Rennradtouren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Weder die Cycling Academy noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.